Mitglied werden!
Vor Abschluss eines Dauernutzungsvertrages ist eine Mitgliedschaft jedoch erforderlich. Jedes Mitglied ist verpflichtet zwei Geschäftsanteile à 260 Euro zu übernehmen, somit insgesamt 520 Euro. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld von 10 Euro. Der erste Anteil ist grundsätzlich sofort und in voller Höhe einzuzahlen. Der zweite Anteil ist unmittelbar nach Zulassung des Beitritts in monatlichen Raten von mindestens 20 Euro zu begleichen.
Zur KontaktseiteVorteile
Lebenslanges Wohnrecht bei Anmietung einer unserer Wohnungen
Preisgünstiger Wohnraum
Dividende gem. § 41 unserer Satzung
Wohnungsbauprämie von zzt. 8,8 %
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Haben Sie noch Fragen?
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft? Rufen Sie einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Nutzen Sie dazu gerne das Kontaktformular.
Ansprechpartnerin
Jennifer Straatmann
Tel.: 0208 69005-28
Kündigung
Laut § 7 unserer Satzung hat ein Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen.
Kirchensteuer
Hinweis zur Änderung des Verfahrens für den Kirchensteuerabzug
Einbehalt der Kirchensteuer bei Auszahlung der Dividende
Bitte beachten Sie, dass wir lt. Gesetz verpflichtet sind, bei einer bestehenden Kirchensteuerpflicht – zusätzlich zum Kapitalertragsteuer-abzug – auch den Kirchensteuerabzug vorzunehmen. Die notwendigen Daten werden wir einmal im Jahr (immer im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10.) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen und im Folgejahr einem eventuellen Kirchensteuerabzug zugrunde legen. Wenn Sie nicht möchten, dass wir für Sie die Kirchensteuer einbehalten und abführen, müssen Sie dem BZSt bis zum 30.06. eines Jahres einen Sperrvermerk erteilen. Das erforderliche Formular erhalten Sie unter www.formulare-bfinv.de. Bei einem erteilten Sperrvermerk sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, um zur Kirchensteuer veranlagt zu werden.
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